352. ord. Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz SBK
Mit einem gemeinsamen Gebet in der Krypta der Abtei von Einsiedeln begann die 352. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz. Ein Besuch im kantonalen Durchgangszentrum Nuolen SZ eröffnete einen direkten Blick auf das gesellschaftliche Engagement im Bereich der Migration. In der Folge befassten sich die Mitglieder der SBK mit einer Vielzahl von Themen von nationaler Tragweite.
Besuch im kantonalen Durchgangszentrum Nuolen SZ (Link Bericht)
Der Besuch verstand sich bewusst als ein Zeichen der Nähe gegenüber Menschen, die oft nach belastenden Erfahrungen auf der Suche nach Schutz und Perspektiven sind. Neben der politischen und organisatorischen Verantwortung wurde damit auch die menschliche und gesellschaftliche Dimension von Migration sichtbar gemacht.
Die Mitglieder der SBK drücken ihre Dankbarkeit aus an die Personen, die sich mit Hingabe engagieren in Zentren wie Nuolen und für die dort erfahrene Gastfreundschaft.
Begegnung mit einer Delegation der Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext
Im Austausch mit dem Leiter der Dienststelle, Stefan Loppacher, sowie Mari Carmen Avila, Präventionsbeauftragte für die Diözese Lausanne, Genf und Freiburg und Fachmitarbeiterin der Dienststelle für die französischsprachige Schweiz, wurden verschiedene Themen intensiv und konstruktiv erörtert. Dazu gehörte insbesondere die überarbeitete Fassung der Richtlinien bezüglich sexueller Übergriffe im kirchlichen Kontext, die auch unter Mitwirkung der drei Betroffenenorganisationen IG-M!kU, SAPEC und GAVA erarbeitet wird. Die Missbrauchsthematik bleibt eine Priorität auf nationaler Ebene, mit dem klaren Ziel, die Prävention weiter zu stärken und die von Missbrauch betroffenen Personen konsequent ins Zentrum aller Überlegungen und Massnahmen zu stellen.
Gebetstag im Jahr 2026 für die Betroffenen von sexuellem Missbrauch
Papst Franziskus ermutigte die Bischofskonferenzen, einen solchen Tag des Gebets und der Busse zu begehen und ein geeignetes Datum festzulegen. In Anlehnung an diese Initiative und im Einklang mit anderen europäischen Ländern empfiehlt die SBK, den Gebetstag um den 18. November zu begehen. Dieses Datum fällt mit dem «Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch» zusammen und hat sich international etabliert. Es wird angeregt, das Anliegen in geeigneter Form vor Ort aufzunehmen, wenn möglich im Austausch mit Betroffenen. Fürbitten werden gemeinsam mit den liturgischen Instituten der Schweiz erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
Begegnung mit einer Delegation der Synodalitätskommission
Das Treffen mit Detlef Hecking (Präsident) und Arnd Bünker (Geschäftsführender Sekretär a.i.) diente insbesondere der Vorbereitung des nationalen Synodalitätstages vom 23. September. Im Hinblick auf die Etappen des weltweiten Synodalprozesses stellt sich vor allem die Frage der Umsetzung in den Diözesen. Gemäss dem Generalsekretariat der Synode in Rom sind in der aktuellen Phase folgende Schwerpunkte zu setzen: die Förderung der synodalen Spiritualität; die Praxis der kirchlichen Unterscheidung; die Erneuerung der Mitwirkungsgremien; die Aufwertung von Diensten und Charismen; Transparenz und Rechenschaft; die missionarische Erneuerung. Zeit und geistliche Vertiefung in diese komplexe Thematik sind notwendig, um die Arbeit sinnvoll gestalten zu können.
Umgang mit der Petition «Privat ist Privat»
Nach Eingang und Prüfung der Petition «Privat ist Privat» von Allianz Gleichwürdig Katholisch schlägt die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) im Sinne des synodalen Prozesses die Durchführung eines «Gesprächs im Geist» vor. Um die Qualität und Zielorientierung des Dialogs zu sichern, soll das Gespräch in einem begrenzten Kreis von Delegierten stattfinden. Vorgesehen ist eine Teilnahme von rund fünf repräsentativen Personen aus dem kirchlichen Umfeld sowie drei Vertretern der SBK. Dieses Format soll einen offenen, vertieften und zugleich verantwortungsvollen Dialog ermöglichen.
Rezeption in der Schweiz der revidierten Charta Oecumenica
Die Unterzeichnung der revidierten Fassung der Charta Oecumenica durch die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und den Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) in Rom bietet Anlass, die weitere Rezeption in der Schweiz zu koordinieren. Vereinbart wurde, die Feierlichkeiten zum 750. Weihetag der Collégiale von Neuenburg am 21. November dafür zu nutzen, die revidierte Charta durch die Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK) entgegenzunehmen. Eine Arbeitsgruppe der AGCK bereitet die Feier unter der Leitung von Pfr. Florian Schubert vor. Mgr. Felix Gmür, Sektorverantwortlicher, wird die SBK in Neuenburg vertreten.
Weltgebetstag für die Bewahrung der Schöpfung
Die Zeit vom 1. September bis 4. Oktober ist in der römisch-katholischen Kirche dem Thema «Bewahrung der Schöpfung» gewidmet. Die Pfarreien werden eingeladen, den Weltgebetstag für die Bewahrung der Schöpfung ebenfalls in diesem Zeitraum zu feiern. Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag bietet eine passende Gelegenheit, das Anliegen aufzunehmen und ökumenisch zu gestalten.
Besuch des Apostolischen Nuntius
Am Montagnachmittag empfing die Schweizer Bischofskonferenz den Apostolischen Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Martin Krebs, zu einem persönlichen Austausch. Im Mittelpunkt stand dabei die Botschaft der ersten Enzyklika Magnifica Humanitas von Papst Leo XIV. sowie deren internationale Rezeption.
Besuch der emeritierten Bischöfe
Die Juniversammlung ist traditionsgemäss eine Gelegenheit zur Begegnung mit emeritierten Schweizer Bischöfen. Die Mitglieder der SBK freuten sich, Mgr. Pierre Farine, Mgr. Markus Büchel und Mgr. Martin Gächter wiederzusehen und sich mit ihnen auszutauschen. Zudem wurde eine Videobotschaft von Kardinal Michael Czerny dankbar entgegengenommen, der seinen vorgesehenen Besuch kurzfristig absagen musste.
Ernennungen
Die Mitglieder der SBK nahmen folgende Ernennung vor:
- Mgr. Richard Lehner, Generalvikar des Bistums Sitten, als Präsident der Stiftung Convict Salesianum
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Zum Verbot sogenannter Konversionsmassnahmen
Aktuell wird im Schweizer Parlament über ein nationales Verbot sogenannter Konversionsmassnahmen beraten. Gemeint sind Angebote, Programme oder Interventionen, die auf eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks abzielen.
Grundsätze: Würde, Schutz und Nichtdiskriminierung
Dem christlichen Menschenbild zufolge ist die Achtung der persönlichen Integrität als Ebenbildlichkeit Gottes ein Anspruch. Alle Menschen sollen somit vor Gewalt, Druck und Missbrauch geschützt werden. Wer sich in Fragen der eigenen Identität oder der Lebensgestaltung an Seelsorgende, Beratungsstellen oder Therapiestellen wendet, hat Anspruch auf Respekt, Vertraulichkeit und Freiheit.
Papst Leo XIV. betonte kurz nach seiner Amtseinführung die Sendung der Kirche sei allen Menschen die Liebe Gottes zu bringen, und eine Einheit zu fördern, die Unterschiede nicht aufhebt, sondern die Geschichte jedes Einzelnen achtet (Predigt, 18. Mai 2025).
Position der SBK
Jeder Form von Konversionsmassnahmen ist aus Sicht der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zielgerichtete Einflussnahme, die eine Person dazu bringen soll, ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu ändern oder zu unterdrücken. Dies kann etwa durch Druck, Schuldzuweisungen, Drohungen, Isolation, Abwertung oder religiöse Angst geschehen.
Nicht darunter fallen ergebnisoffene, respektvolle Gespräche und Begleitungen, in denen Menschen ihre persönliche Situation reflektieren und in Freiheit Entscheidungen treffen. Kirchliche Seelsorge ist dann legitim, wenn sie die Würde und Freiheit der Person wahrt, die persönliche Integrität schützt und keine unzulässige Einflussnahme ausübt.
Die SBK lehnt Konversionsmassnahmen entschieden ab. Sie sind mit einem seelsorglichen Auftrag, der auf Annahme, Wahrhaftigkeit und Schutz der Person gründet, nicht zu vereinbaren. Im religiösen Kontext können solche Praktiken zu spirituellem Missbrauch werden, wenn Menschen im Namen Gottes beschämt, bedroht oder manipuliert werden.
Die SBK unterstützt somit die Zielsetzung einer schweizweit einheitlichen Regelung, wie sie in der Motion 22.3889 skizziert ist: Das Anbieten, Vermitteln und Bewerben von Konversionsmassnahmen soll untersagt und sanktioniert werden, besonders zum Schutz Minderjähriger und vulnerabler Personen.
Bei deren Ausgestaltung sind drei Punkte zentral: Erstens braucht es eine klare Definition, die zielgerichtete Umpolungs-Praktiken erfasst. Zweitens ist eine präzise Abgrenzung nötig, damit ergebnisoffene Seelsorge, Beratung und fachgerechte Psychotherapie nicht kriminalisiert werden. Drittens sollen Betroffene leicht Zugang zu Unterstützung, Beratung und Beschwerdewegen erhalten.
Kernaussagen
- Die SBK lehnt aller Formen von Konversionsmassnahmen ab. Praktiken, die darauf zielen, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck zu verändern oder zu unterdrücken, widersprechen der Würde der Person als Ebenbild Gottes und können erheblichen Schaden verursachen.
- Die SBK befürwortet eine rechtliche Regelung auf Schweizer Ebene, die insbesondere Minderjährige und vulnerable Personen wirksam schützt und eine präventive Wirkung entfaltet.
- Ein Verbot muss so ausgestaltet sein, dass ergebnisoffene, respektvolle Beratung und Seelsorge sowie fachgerechte psychotherapeutische Begleitung nicht erfasst werden.
- Kirchliche Seelsorge darf niemals Druck ausüben oder Menschen beschämen. Konversionsmassnahmen im religiösen Kontext können spirituellen Missbrauch darstellen und sind mit katholischer Seelsorge unvereinbar.
Schweizer Bischofskonferenz SBK